Informationen zum Datenschutz
Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung:
Anna Spengler, Frankfurter Straße 10, 65779 Kelkheim
Zweck der Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich erhebe. Zu diesen Zwecken können mir auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten:
Ich übermittel Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall.
Im Rahmen meiner Tätigkeit setzte ich für die Verwaltung der Betreuten, die elektronische Dokumentation meiner Tätigkeit, zur Abrechnung meiner Leistungen und für weitere spezifische Aufgaben eine Online Software ein. In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten an den Softwareanbieter verschlüsselt übertragen und dort gespeichert.
Speicherung Ihrer Daten:
Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren. Des Weiteren können sich aus anderen Vorschriften längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel aus der (Berufsordnung der Länder).
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötige ich Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Postfach 3161, 65021 Wiesbaden, +49 611 1408 - 0
Rechtliche Grundlagen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Ihre Hebamme Anna Spengler
Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Anna Spengler meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungs- Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen oder Arztbriefen. Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an Hebamme Anna Spengler, Frankfurter Straße 10, 65779 Kelkheim
Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Die „Informationen zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Wichtig:
Die Hebammenpraxis Koru ist eine Praxisgemeinschaft. D.h. es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluß mehrerer Kursleiter, die die Räumlichkeiten von Anna Spengler, Praxisinhaberin, mieten.
Die Kursleiter üben hierbei ihre Tätigkeit weder gemeinschaftlich aus, noch bilden sie eine wirtschaftliche Abrechnungsgemeinschaft. Somit treten in den Behandlungsverträgen, Kursanmeldungen etc. die Kursleiter selbständig auf und jeder rechnet gesondert für sich ab
Präambel:
Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Versicherten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.
Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V erbracht werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Versicherte zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht gegenüber der Hebamme trifft, hat die Versicherte diese Leistungen privat zu vergüten oder für den entstandenen Einnahmeausfall einzutreten. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Versicherten getroffen. Im zweiten Fall ersetzt die Versicherte den durch sie entstandenen Schaden. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Versicherten scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.
§ 1 Leistungserbringung
§ 2 Hinweise zur Leistungserbringung (Krankenkassenkurse)
§ 3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
§ 4 Kursangebot
§ 5 Zahlung der Kursgebühren für Kurse, welche nicht mit der Kasse direkt abgerechnet werden:
§ 6 Rücktritt/ Rückerstattung von Kursgebühren
§ 7 Urheberrechte der Veranstalterin
§ 8 Pflichten und Verhalten der Teilnehmerin/des Teilnehmers im Bauchgefühl Kurs und Einzelsitzungen mit Hypnose
§ 9 Haftung
§ 10 Behandlungsunterlagen
§ 11 Abrechnung sowie Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von persönlichen Daten
§ 12 Berufspraktische Anleitung von Hebammenstudentinnen
Die Hebamme Anna Spengler arbeitet als verantwortliche Praxiseinrichtung mit verschiedenen Hochschulen bei der Durchführung des berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums zusammen. Die Vertragsparternin willigt hiermit ein, dass HebammenstudentInnen bei Terminen und Kursen hospititeren dürfen. Die Hebammenstudentinnen unterliegen der Schweigepflicht.
§ 13 Einzeltermine in Sprechstunde, Hausbesuche oder Massagen
Termine, welche nicht oder kürzer als 24 h vorher abgesagt wurden (via Mail) werden privat in Rechnung gestellt in Höhe der geltenden Privatgebührenordnung oder der gebuchten Leistung. Unabhängig vom Grund der Absage.
§ 14 Außerordentliche Kündigung
Anna Spengler ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Teilnehmerin/ die Begleitperson die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder sich in dem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Eigenschutz der Teilnehmerin als auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn die Teilnehmerin eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt die Veranstalterin aus diesem Grund, so bleibt der Kunde zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
§ 16 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist Kelkheim (Taunus).
Stand 02.11.2025
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.