AGB
Kursvertrag mit integrierten AGB Anna Spengler
Wichtig:
Die Hebammenpraxis Koru ist eine Praxisgemeinschaft. D.h. es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluß mehrerer Kursleiter, die die Räumlichkeiten von Anna Spengler, Praxisinhaberin, mieten.
Die Kursleiter üben hierbei ihre Tätigkeit weder gemeinschaftlich aus, noch bilden sie eine wirtschaftliche Abrechnungsgemeinschaft. Somit treten in den Behandlungsverträgen, Kursanmeldungen etc. die Kursleiter selbständig auf und jeder rechnet gesondert für sich ab
Präambel:
Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Versicherten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.
Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V erbracht werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Versicherte zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht gegenüber der Hebamme trifft, hat die Versicherte diese Leistungen privat zu vergüten oder für den entstandenen Einnahmeausfall einzutreten. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Versicherten getroffen. Im zweiten Fall ersetzt die Versicherte den durch sie entstandenen Schaden. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Versicherten scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.
§ 1 Leistungserbringung
- Der von der Hebamme angebotene und durch die Versicherte angenommene
- Geburtsvorbereitungskurs (max. 10 Teilnehmerinnen) umfasst grundsätzlich bis zu 14 Kursstunden bzw. bis zu 840 Minuten in Präsenz.
- Rückbildungskurs (max. 10 Teilnehmerinnen) umfasst grundsätzlich bis zu 10 Kursstunden bzw. bis zu 600 Minuten entweder in.
- Yogakurs je nach Ausschreibung zwischen 6 und 8 Terminen a 75 Minuten
- Babymassagekurs 6x 45 Minuten
- Für krankenkassenfinanzierte Kurse gilt: Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Kurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können. Versäumt die Versicherte schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet die Versicherte gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.
- Für den Geburtvorbereitungskurse gilt:
- Von den 14 Kursstunden können je nach Kursform bis zu 8 Kursstunden unter Begleitung einer 2. Person wahrgenommen werden. Sofern diese Leistung in Anspruch genommen wird, stellt die Hebamme darüber eine gesonderte Rechnung aus. Die Hebamme weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Leistung grundsätzlich keine der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V ist und daher nicht von der Hebamme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet und der Versicherten grundsätzlich nicht erstattet wird. Davon unbeschadet besteht die Möglichkeit der Satzungsleistung einzelner gesetzlicher Krankenversicherungen gegenüber der Versicherten, worauf diese hingewiesen wurde.
- Die 2. angemeldete Begleitperson, deren Daten bei Anmeldung angegeben wurden erklärt verbindlich, an den geplanten Partnerstunden des Geburtsvorbereitungskurses teilzunehmen. Nur für diese Leistung wird zwischen der Hebamme, der Versicherten und der anmeldenden Person ein Honorar in Höhe der Partnergebühr vereinbart. Die Rechnung hierfür wird auf die Begleitperson ausgestellt und ist in der angegebenen Frist zu begleichen. Eine Erstattung der Gebühr bei Nichtteilnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 2 Hinweise zur Leistungserbringung (Krankenkassenkurse)
- Die Versicherte ist verpflichtet, den jeweiligen Leistungserhalt durch ihre Unterschrift auf der durch die Hebamme vorgelegte Versichertenbestätigung zu bestätigen. Nur quittierte Leistungen können von der Hebamme gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Kommt die Versicherte dieser Pflicht unbegründet nicht nach, gilt / gelten diese Leistung (en) als schuldhaft versäumt. Die Hebamme ist für diesen Fall berechtigt, die betreffende(n) Leistung(en) von der Versicherten nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ersetzt zu verlangen.
- Die Versicherte erklärt der Hebamme gegenüber, dass sie bis zum erstmaligen Leistungszeitpunkt der Hebamme, keine entsprechenden Leistungen durch andere Hebammen in Anspruch genommen hat. Andernfalls ist die Hebamme unaufgefordert vor Leistungserbringung darüber zu informieren. Der Versicherten ist bewusst, dass ein Informationsversäumnis eine Ersatzpflicht ihrerseits auslöst, sollte die gesetzliche Krankenversicherung Vergütungsansprüche der Hebamme wegen der Überschreitung von Leistungskontingenten zurückweisen.
- Die Versicherte erklärt der Hebamme gegenüber, bei der bei Anmeldung angegebenen gesetzlicher Krankenversicherung versichert zu sein. Macht die Versicherte unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Versicherte die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
- Der Vertrag gilt für die gesamte Dauer des Kurses (vgl. § 1 Abs. 1) als vereinbart unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit.
- Soweit die Versicherte nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungs- oder Ersatzpflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Im Rahmen privater Vergütungspflichten der Versicherten, erfolgt die Rechnung auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Hessen in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 2,2 zwischen der Hebamme und der Versicherten als vereinbart. Im Rahmen privater Ersatzpflichten der Versicherten, erfolgt die Geltendmachung nach Maßgabe gesetzlicher Schadensersatzvorgaben. In beiden Fällen wird für den Ausgleich eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bei der Versicherten vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Persönliche Leistungserbringung / Leistungsverhinderung
- Die Hebamme erbringt ihre Leistungen gegenüber der Versicherten grundsätzlich persönlich.
- Der Hebamme ist es erlaubt, sich für den Fall der Verhinderung durch eine andere Hebamme vertreten zu lassen. Eine Vertretung wird von der Hebamme nicht garantiert.
- Die Versicherte hat auch gegenüber der Vertretungshebamme den erhaltenen Leistungsinhalt zu quittieren. Es gilt insoweit § 2 Abs.1 des Vertrages.
§ 4 Kursangebot
- Eine Anmeldung zu Kursen kann Ausschließlich über die Internet-Anmeldedatenbank von hebamio stattfinden.
Eine Teilnahmemöglichkeit nach einer Anmeldung wird erst mit der Übersendung der Bestätigung der Kursplatzreservierung möglich. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
- Die Ankündigung von Veranstaltungen ist freibleibend und unverbindlich.
- Ihre Anmeldung, die für die Teilnahme an einer Veranstaltung erforderlich ist, ist ein Vertragsangebot. Der oder die Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung notwendigen Angaben zu machen.
- Die Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Uhrzeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (6) nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, den Kurs bis zu 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
§ 5 Zahlung der Kursgebühren für Kurse, welche nicht mit der Kasse direkt abgerechnet werden:
- Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt grundsätzlich vor Kursbeginn per Überweisung.
§ 6 Rücktritt/ Rückerstattung von Kursgebühren
- Ein Widerruf der Kursanmeldung ist bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 Euro möglich. Der Rücktritt muss in Schriftform ( eMail oder per Post) erfolgen.
Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf ist die volle Kursgebühr sowie eventuell zu entrichtende Gebühren für Partnergebühr oä. auch dann zu entrichten, wenn der gesamte Kurs oder einzelne Kursstunden nicht wahrgenommen werden, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
- Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat.
- Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kurstermine oder kompletten Kurse aufgrund von Krankheit der Kursleiterin oder aufgrund von höherer Gewalt abzusagen oder abzubrechen. Für Kursstunden, die aus Krankheitsgründen der Kursleitung ausfallen, werden nach Möglichkeit entsprechend Ersatztermine angeboten. Wenn der Ersatztermin nicht wahrgenommen wird, verfällt der Anspruch auf die Kursstunde. Die Rückerstattung einer ausgefallenen Kursstunde ist nicht möglich. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Veranstalterin ein Entgelt einbehalten. Bei Abbruch des Termins durch die Teilnehmer/in erfolgt keine anteilige Rückerstattung.
§ 7 Urheberrechte der Veranstalterin
- Die Urheberrechte an sämtlichen Inhalten und zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie Audios verbleiben bei Anna Spengler. Der Teilnehmerin wird während der Kurslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, dass sich bezüglich des Zwecks auf die Geburtsvorbereitung beschränkt. Die Teilnehmerin ist berechtigt die angebotenen Audio Dateien abzuspeichern. Die Teilnehmerin darf darüber hinaus die Inhalte nicht vervielfältigen, öffentlich vorführen oder auf sonstige Weise Dritten überlassen. Die Teilnehmerin ist ferner nicht erlaubt die Inhalte zur eigenen Weiterbildung zu verwenden, in der Absicht in Konkurrenz zur Veranstalterin zu treten.
- Im Falle einer unberechtigten Nutzung der Inhalte durch die Teilnehmerin oder einen Dritten, der von der/dem Teilnehmer Zugang zu den Inhalten erhalten hat, verpflichtet sich die Teilnehmerin zur Zahlung einer von der Veranstalterin nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe pro Verletzungshandlung.
§ 8 Pflichten und Verhalten der Teilnehmerin/des Teilnehmers im Bauchgefühl Kurs und Einzelsitzungen mit Hypnose
- Die Inhalte der Audios und Kurs bzw. Einzelstunden dienen ausschließlich der mentalen (nicht medizinischen) Vorbereitung auf eine Geburt. Bezüglich des Gesundheitszustandes trägt jeder Teilnehmer selbst die Verantwortung für die Nutzung der angebotenen Inhalte. Die Benutzung des Kurses und Trancen ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Behandlung. Den Empfehlungen von behandelnden Ärzten und Hebammen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Die Coaching-Angebote, Trancen und der Kursbesuch sind nur für psychisch gesunde Teilnehmer geeignet. Im Falle einer andauernden psychotherapeutischen Behandlung muss der behandelnde Therapeut der Verwendung der Inhalte zuvor zustimmen und die Teilnehmerin verpflichtet sich, vor Kursbuchung die Kursleiterin über bestehende Erkrankungen zu informieren.
- Die Teilnehmer/in verpflichten sich, vor Buchung des Kurses oder Nutzung der Audio-Trancen Rücksprache mit einem die Schwangerschaft begleitenden Arztes oder Hebamme zu halten.
- Die Teilnehmer/in hat darauf zu achten, Audio-Trancen nicht in Situation zu nutzen, die eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. (z.B.: beim Autofahren). Für ihr Wohlbefinden ist die Teilnehmerin selbst verantwortlich.
- Jede Teilnehmerin erklärt mit ihrer verbindlichen Anmeldung, dass sie keinerlei Bewusstsein beeinflussende Substanzen wie Psychopharmaka, Drogen oder starke Schmerzmittel zu sich nimmt.
- Die Teilnehmerin verpflichtet sich den angefügten Anamnesebogen zeitnah zur Kursanmeldung zurückzusenden. – Die Veranstalterin unterliegt der Schweigepflicht und wird diese auch wahren.
- Die Veranstalterin schuldet keinen bestimmten Erfolg. Die Veranstalterin steht insbesondere nicht dafür ein, dass die Anwendung der Hinweise aus dem Kurs bzw. die Anwendung der Audios die von der Teilnehmerin erhofften Geburtserfahrung eintritt. Alle Produktarten (Einzelsitzungen, Kurs, Audios) sind weder therapeutischer Natur, noch werden irgendwelche Heilversprechen abgegeben. Die in den Seminaren und Audio-Trancen angebotenen Übungen sind vielfach erprobt. Gleichwohl wird keine Garantie abgegeben, dass die Teilnehmerin durch die Teilnahme bzw. Nutzung der Audios eine schmerz- oder komplikationsfreie Geburt erleben wird. Bei allen gesundheitlichen Fragen oder Problemen betreffend der Schwangerschaft, den Wehen oder der Geburt sollte unbedingt der behandelnde Arzt bzw. Hebamme aufgesucht werden. Die Veranstalterin kann nicht für mögliche Komplikationen und Probleme, die während der Schwangerschaft, den Wehen und der Geburt auftreten können, verantwortlich gemacht werden.
§ 9 Haftung
- Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet die Hebamme nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hebamme nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Sofern eine Ärztin / ein Arzt hinzugezogen wird oder eine Verlegung in eine Klinik erfolgt, entsteht hierdurch ein eigenständiges Behandlungsverhältnis. Ärztliche und klinische Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Für deren Handlungen wird keine Haftung übernommen.
- Für Leistungen von Krankentransporten entsteht ebenfalls ein gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Haftung der Hebamme für die Durchführung solcher Leistungen besteht nicht.
- Für Geld, Wertgegenstände, Kinderwagen, Kleidung und sonstige Gegenstände der Teilnehmerinnen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet. Es wird empfohlen, persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
- Die Haftung für Schäden an Gegenständen der Teilnehmerinnen während Übungen im Kurs ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hebamme hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Die Hebamme verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Auf Wunsch kann die Teilnehmerin Einsicht in die Versicherungsbestätigung erhalten.
§ 10 Behandlungsunterlagen
- Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über die Versicherte, ihren sozialen Status sowie für die Betreuung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Abrechnungsdienstleister) übermittelt. Die Versicherte erklärt dazu ihr Einverständnis.
- Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Versicherten vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt dabei der Schweigepflicht und beachtet insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzes.
- Im Falle der Hinzuziehung des ärztlichen Dienstes / einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten erlaubterweise zu Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und / oder Neugeborenen erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Versicherte mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken ausdrücklich einverstanden und entbindet die Hebamme diesbezüglich von ihrer Schweigepflicht. Ihr ist bekannt, dass sie diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann.
- Die Behandlungsunterlagen müssen im Rahmen der für die Hebamme geltenden berufsrechtlichen § 10 Hebammenberufsordnung Hessen (HebBO HE) in Verbindung mit § 630f Abs. 3 BGB mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufbewahrt werden. Die Hebamme und die Versicherte vereinbaren deshalb ausdrücklich eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren nach Abschluss der Betreuung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die vollständigen Behandlungsunterlagen ordnungsgemäß vernichtet und können nicht mehr zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
§ 11 Abrechnung sowie Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von persönlichen Daten
- Zum Zwecke der Verwaltung wird automatisierte Datenverarbeitung eingesetzt, sie erhebt, verarbeitet und nutzt zum Zwecke der Abwicklung von Verträgen die Daten der Kursteilnehmer/Innen. Sie beachtet dabei die gesetzlichen Vorgaben. Es werden Ihre personenbezogenen Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
- Die Kursteilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Kursorganisation Anna Spengler sowie hebamio als Technischer Begleiter der Abrechnungssoftware in die hinterlegten Daten haben.
- Im Rahmen meiner Tätigkeit setzte ich für die Verwaltung der Betreuten, die elektronische Dokumentation meiner Tätigkeit, zur Abrechnung meiner Leistungen und für weitere spezifische Aufgaben eine Online Software ein. In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten an den Softwareanbieter verschlüsselt übertragen und dort gespeichert. Es wurde ein Datenverarbeitungsvertrag geschlossen.
§ 12 Berufspraktische Anleitung von Hebammenstudentinnen
Die Hebamme Anna Spengler arbeitet als verantwortliche Praxiseinrichtung mit verschiedenen Hochschulen bei der Durchführung des berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums zusammen. Die Vertragsparternin willigt hiermit ein, dass HebammenstudentInnen bei Terminen und Kursen hospititeren dürfen. Die Hebammenstudentinnen unterliegen der Schweigepflicht.
§ 13 Einzeltermine in Sprechstunde, Hausbesuche oder Massagen
Termine, welche nicht oder kürzer als 24 h vorher abgesagt wurden (via Mail) werden privat in Rechnung gestellt in Höhe der geltenden Privatgebührenordnung oder der gebuchten Leistung. Unabhängig vom Grund der Absage.
§ 14 Außerordentliche Kündigung
Anna Spengler ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die Teilnehmerin/ die Begleitperson die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder sich in dem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Eigenschutz der Teilnehmerin als auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn die Teilnehmerin eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt die Veranstalterin aus diesem Grund, so bleibt der Kunde zur Zahlung des Gesamtpreises verpflichtet.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
§ 16 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die vertraglichen Leistungen ist Kelkheim (Taunus).
Stand 02.11.2025